250.000 Masthähnchen müssen befreit werden!Tauhardt, das kleine Dorf mit nicht einmal mehr 200 Einwohnern bekommt Zuwachs! Gleich 100 m hinterm letzten Wohnhaus entsteht eine Großstadt und dies mitten im Landschaftsschutzgebiet Unstrut-Finne. Hier sind vor 4 Jahren 130.000 Masthähnchen "eingezogen", es sollen aber 250.000 werden. Ursprünglich waren sogar Unterkünfte für 350.000 geplant.
Rettet UNS Uns sollte das Hühnerfleisch im Halse stecken bleiben, denn wir ahnen die Hilferufe von unseren neuen Nachbarn: "Rettet uns, denn dies ist kein Leben, unsere Füße sind kaputt, wir können auf diesen nicht mehr stehen, unsere Körper sind ruiniert, unser Federkleid eingedreckt und zerfleddert, der Gestank kaum auszuhalten. Unser Lebenssinn besteht nur im Fressen und Geschlachtet werden. Selbst der Flügelschlag wird uns zur Qual, kein Scharren, kein Fliegen ist uns möglich, kaum können wir laufen. Wir müssen in unserem eigenen Kot stehen und picken. Der Name Eures Dorfes wird mit diesem lebendigen Tod verbunden sein!
Aber auch Ihr werdet die Folgen Eures Handelns spüren! Unsere Krankheiten werden auch Eure sein, unser unerträglicher Gestank wird auch über Euch kommen, unsere Viren und Bakterien, unser Staub werden in Eure Häuser ziehen und auch Euer Leben beeinträchtigen. Spätestens wenn Eure Medikamente keine Wirkung mehr zeigen, werdet Ihr an uns denken!"
Dieser Hilferuf der Hühner rüttelt uns auf, wir, ein Teil der Bewohner, haben eine Bürgerinitiative gegründet. Die BI Finne gegen Massentierhaltung ist seit 2008 aktiv. Wir haben uns frühzeitig in das Planungsgeschehen eingebracht und erreicht, dass über 400 Einwendungen erhoben wurden. Den damaligen Bürgermeister hat es nicht geschert, zu den Erörterungsterminen kam kein Vertreter der Gemeinde.
Durch unsere Einwendungen musste die Zahl der Mastplätze verringert, die Abluft gereinigt, Kot und Gülle außerhalb der Gemeinde entsorgt, der Verkehr raus aus dem Dorf verlegt werden. Doch das wesentliche gelang uns nicht - das Leben der Hühner weniger qualvoll zu gestalten und uns vor dem Gestank zu verschonen.
2011 klagten wir nach vielen Diskussionen gegen die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Halle/S. Trotzdem begann das Unternehmen, die Kahlwinkler Agrar KG, mit dem Bau und Ende 2012 wurden die ersten Hühner eingestallt. Ein Jahr später waren es schon 130.000! Und dies keine 200m von uns Bewohnern entfernt! Was befürchtet wurde, trat ein - Gestank über Wochen bei Ostwind. Das Landesverwaltungsamt, das eine maximale Geruchshäufigkeit von 6% der Jahresstunden zuließ, interessiert es aber nicht, dass es durchschnittlich bis zu 8 Tagen im Monat unerträglich stinkt.
Verwaltungsgericht Halle gibt uns RECHT Im Herbst 2013 fand die erste, im Juli 2014 die zweite Verhandlung statt.
Hurra, wir haben beim Verwaltungsgericht Halle Recht bekommen und der Bescheid wurde für Unrechtens erklärt. Ein solch großer Industriebetrieb hat nichts so nah am Dorf zu suchen! Bioareosole und Gerüche sind uns nicht zuzumuten. Das Tierwohl spielte hierbei jedoch keine Rolle.
Kaum zu glauben, Tiere sind über drei Jahre bis heute immer noch in der Anlage und der Gestank, Viren, Pilzsporen und Bakterien ziehen durch unsere Straßen. Die Beantragung der Zulassung der Berufung durch Landesverwaltungsamt und das inzwischen ausgegliederte Unternehmen Geflügelhof Finne hat die fatale Wirkung, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg wurde am 18. August 2015 die Berufung zu dieser Entscheidung zugelassen und die BI muss das nächste Verfahren am Oberverwaltungsgericht führen. Zwei Gründe werden vom OVG hierfür angegeben, die von grundsätzlicher Bedeutung sind: 1. Auf Grund der Nähe zum Ort stellen Bioareosole eine besondere Gefährdung für die Wohnbevölkerung da. Obwohl es keine Grenzwerte gibt, sieht das Verwaltunggericht hier eine Gefährdung. 2. Das Verwaltungsgericht sieht auf Grund der Nähe zur Wohnbebauung die theoretischen Berechnungen nach der GIRL (Geruchsemmissionsrichtlinie) kritisch und folgt der BI, nach deren glaubwürdigen Aufzeichnungen die Geruchsbelästigungen schon im Teilbetrieb ein nicht zulässiges Ausmaß hätten. Darüber hinaus beantragt das Unternehmen eine neue Baugenehmigung für das gleiche Vorhaben beim Landesverwaltungsamt, dieses Mal mit 219.000 Mastplätzen. Wenn das Verfahren für das Unternehmen auch in der nächsten Instanz verloren gehen sollte, gibt es vermutlich schon eine Neugenehmigung, gegen die wir dann auch noch klagen müssen. Das ist deutsches Verwaltungsrecht, einen Bauantrag kann man so oft man will stellen. Da die Behörde die gezahlten Fördermittel für die inzwischen fertig gestellten Ställe nicht vergebens ausgegeben haben will, wird so lange gestritten, bis die Bürger klein bei geben. Das URTEIL des Oberverwaltungsgerichtes Am 06. Juli 2016 fand nun die Berufungsverhandlung am OVG Magdeburg statt. Das OVG hat unsere Klage abgewiesen! Auf über 60 Seiten begründet es uns die verlorene Klage. Das Urteil folgte in keinem den Argumenten des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtes Halle und den Argumenten unserer Bürgerinitiative Finne gegen Massentierhaltung (vorgetragen durch unseren Anwalt Ulrich Werner). Es folgte auch nicht unserem Antrag zur Kostenentscheidung über das gerichtlich beauftragte Gutachten, welches notwendig wurde, weil die zwei Gutachten im Auftrag des Unternehmens nachweislich fehlerhaft waren, welches auch das Landesverwaltungsamt nachträglich in Zweifel zog. Das OVG beauflagte uns, die Kläger, 60% der Kosten dieses Gutachtens zu tragen.
Doch wir geben nicht klein bei! Das ergangene Urteil führt dazu, dass das Unternehmen nun seine ursprünglich beantragte Kapazität an eingesperrten Tieren fast verdoppeln könnte, von derzeit ca. 130.000 auf 250.000 Tiere. Da dies in keiner Weise in unserem Interesse ist, das Urteil für uns mehr Fragen als Antworten ergibt, haben wir beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) beantragt, die Berufung zuzulassen (Nichtzulassungsbeschwerde), um die angewandten Rechtsnormen, die wir durch das Urteil verletzt sehen, vom Bundesverwaltungsgericht prüfen zu lassen. Die Nähe der Anlage zu den Wohnhäusern (keine 150m!) und der Gestank, der bei Ostwind durch die Straßen und in die Häuser zieht und schon gar nicht die Situation der eingepferchten Tiere und deren Wohl werden hier eine Rolle spielen, sondern die Frage, ob das Verfahren und die Anwendung des Rechtes fehlerhaft waren. Die Verfahrensfehler sind für uns offensichtlich, wurden aber vom OVG nicht beanstandet (fehlende öffentliche Beteiligung beim Neuantrag 2010, Nichtberücksichtigung der Auswirkungen der von der Anlage austretenden Keime und Bioareosole, planungsrechtliche Fragen des Nachbarschaftsschutzes bei besonders großen Anlagen, die FFH-Gebietsverträglichkeit der Mastanlage). Bundesverwaltungsgericht lässt Klage zu
Die Klage der Bürgerinitiative „Finne gegen Massentierhaltung“, die darauf zielt, die größte Hähnchenmastanlage des Burgenlandkreises zu verhindern bzw. deren negative Folgen auf Tier, Mensch und Umwelt zu minimieren, wird beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig weiterverhandelt, da die von uns aufgeworfenen Fragen in unserer Klage eine grundsätzliche Bedeutung nicht nur auf Landes- sondern auch auf Bundesebene haben. Das OVG ließ gegen sein eigenes Urteil keine Revision zu, wogegen die BI Finne gegen Massentierhaltung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegte. Auf Grund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Juli 2017 wird dieses sich der Sachverhalte unserer Klage annehmen. Neben der Frage der nicht untersuchten Bioareosole, für die es bisher keine amtlich festgelegten Grenzwerte gibt, werden weitere Mängel im Genehmigungsverfahren verhandelt, so auch die Frage, ob die von der BI vorgetragenen Beeinträchtigungen des nahegelegenen FFH-Schutzgebietes (Stein- und Gutsachbachgrund) durch den Mastanlagenbetrieb auch von uns und nicht nur von anerkannten Naturschutzverbänden beklagt werden kann. Weder Vorhabenträger noch Landesverwaltungsamt haben diese Gefährdung untersuchen lassen. Es wird auch verhandelt werden, inwieweit bei wesentlichen Planänderungen bzw. wie hier geschehen, bei einer erneuten Antragstellung auf Genehmigung , Anwohner und Betroffene bei wesentlichen Änderungen angehört und beteiligt werden müssen, was im vorliegenden Fall unterlassen wurde. Im Jahre 2015 fand auf Initiative der BI ein Gespräch mit dem Investor, dem Geflügelhof Finne statt, auf ein erneutes Gesprächsersuchen der BI an den Investor wurde nach der Entscheidung des OVG nicht mehr eingegangen. Wenn man sich in der Sache auch nicht einigen kann, halten wir Gespräche für wichtig, denn selbst wenn die BI beim Bundesverwaltungsgericht gewinnen sollte, wird es weiter Landwirtschaft hier geben, und die wünschen wir uns anders als bisher. Unsere Kooperationspartner NaBu, BUND, die Albert-Schweitzer-Stiftung, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft u.a. bestärken uns, weiter für das Tierwohl und unsere Gesundheit zu streiten.
Wir benötigen aber dringend Unterstützung, da die Kosten des Verfahrens von unerer BI alleine nicht mehr finanzierbar sind! Da sie bis zu dieser Zeile interessiert gelesen haben, hoffen und freuen wir uns auch über IHRE Spende:
Spendenkonto des BUND bei der Volksbank Magdeburg: IBAN: DE36 8109 3274 000 1669 800 Verwendungszweck/Kennwort (unbedingt angeben) Pro Finne
Diese Überweisung kann steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden, da es sich um eine Spende für die gemeinnützige Organisation BUND Sachsen-Anhalt handelt. Dieses Geld wird für die Anwalts- und Gerichtskosten dringend benötigt. Sofern wir letztinstanzlich siegen und nicht alle Spenden für den Prozess benötigen, wird dieses Geld dem Natur- und Tierschutz des BUND zu gute kommen!
Herzlichen DANK!
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Kontakt: BI Finne gegen Massentierhaltung
c/o Andreas Ilse Kirchstraße 12 06647 Finne
Spendenkonto beim BUND: IBAN: DE36 8109 3274 000 1669 800 BIC: GENODEF1MD1 Volksbank Magdeburg Kontoinhaber: BUND Sachsen-Anhalt Verwendungszweck/Kennwort (unbedingt angeben) Pro Finne
Unsere Petition unterstützen: Beenden Sie das hunderttausendfache Tierleidunterstützt auch von
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